2.Konsolidierungs- und Rechnungslegungs­grundsätze

Allgemeines

Die konsolidierte Jahresrechnung 2025 wird unter Ein­haltung der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View). Die Swiss GAAP FER stellen ein Gesamtwerk dar. Es sind alle relevanten Fach­empfehlungen anzuwenden.

Swiss GAAP FER 41 trat per 1.1 2012 für die Einzel­abschlüsse der KVG-Krankenversicherer in Kraft. Die Helsana-Gruppe wendet FER 30 (Konsolidierung) und FER 41 seit dem Geschäftsjahr 2015 an. Die Anwendung der Swiss GAAP FER erfolgt freiwillig.

Konsolidierungskreis

In die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen sind alle Unternehmen, die durch Helsana direkt oder indirekt kontrolliert werden. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn Helsana direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte einer Gesellschaft besitzt. Im Laufe des Berichtsjahres erworbene Gesellschaften werden ab dem Datum der Übergabe der Kontrolle der Geschäftstätigkeiten an Helsana und alle veräusserten Gesellschaften bis zum Veräusserungsdatum ­in die Konzernrechnung einbezogen respektive ausgeschlossen.

Änderung Konsolidierungskreis

Helsana Beteiligungen AG hat ihre 100%-Beteiligung an der Procare Vorsorge AG per 28. Februar 2025 vollständig veräussert. Die Veräusserung erfolgte aufgrund der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Helsana Services AG wurde am 4. Juni 2025 als Tochtergesellschaft der Helsana Beteiligungen AG gegründet und in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Parabell Beteiligungen AG wurde am 3. Juli 2025 als Tochtergesellschaft der Helsana Beteiligungen AG gegründet und in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Parabell Beteiligungen AG hat per 1. September 2025 die Adcubum-Gruppe übernommen. Damit wird die Adcubum-Gruppe in die Konsolidierung einbezogen.

Rundungsdifferenzen

Sämtliche Beträge werden in der Jahresrechnung in Tausend CHF gerundet ausgewiesen. Als Konsequenz kann in einzelnen Fällen die Addition von ge­rundeten Beträgen zu einer Abweichung vom ausgewiesenen ge­rundeten Total führen.

2.1Konsolidierungsmethode

Vollkonsolidierung

Der Einbezug der Gesellschaften erfolgt nach der Methode der Vollkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung ­erfolgt nach der angelsächsischen Methode (Purchase-­Methode). Aktiven und Fremdkapital von erworbenen Gesellschaften werden auf den Zeitpunkt des Kontrollwechsels nach Grundsätzen der Helsana-Gruppe neu bewertet; Mehr- und Minderwerte werden den be­treffenden Bilanzpositionen zugeordnet, und die verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem nach den Rechnungs­legungs­grundsätzen der Gruppe ermittelten Eigenkapital, d.h. der Goodwill, wird über fünf Jahre oder im Jahr der Konsolidierung voll abgeschrieben. Allfällige Beteiligungen von Dritten an voll konsolidierten Gesellschaften werden als Min­derheiten am Eigenkapital und am Erfolg separat aus­gewiesen.

Equity-Methode

Gesellschaften, an welchen Helsana mit 20 bis 50 Prozent beteiligt ist, werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital gemäss aktueller zur Verfügung stehender Jahresrechnung bilanziert. Bei Versicherungsgesellschaften werden die stillen Reserven gemäss deren Bericht der Finanzlage berücksichtigt.

Konsolidierungsstichtag

Abschlussstichtag für alle einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Datum der Unterzeichnung durch das zuständige Organ (26. Februar 2026) sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

Gruppeninterne Beziehungen

Die gruppeninternen Transaktionen, Beziehungen und Zwischengewinne werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

2.2Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven.

Fremdwährungen

Die Umrechnungen von Fremdwährungspositionen erfolgen zu aktuellen Kursen am Jahresende.

Es wurden im Wesentlichen folgende Wechselkurse verwendet:

31.12.2025

31.12.2024

Einheit/Währung

Kurs

Kurs

1 EUR

0,93050

0,93845

1 USD

0,79225

0,90617

1 GBP

1,06563

1,13487

100 JPY

0,50548

0,57662

1 CAD

0,57799

0,63014

1 AUD

0,52831

0,56106

Kapitalanlagen

Immobilien

Immobilien beinhalten sowohl Anlageliegenschaften wie auch selbst genutzte Liegenschaften und sind zu aktuellen Verkehrswerten bilanziert. Die Verkehrs­werte werden mindestens alle drei Jahre durch eine unabhängige Beraterfirma geschätzt. In den Zwischenjahren werden die Werte mittels der Discounted-Cash-Flow-Metho­de oder einer anderen anerkannten Methode ermittelt.

Obligationen

Darunter fallen festverzinsliche Wertpapiere oder Anlagen in ähnliche Titel ohne feste Laufzeit (z. B. Obligationenfonds) oder Titel ohne fest definierten Rückzahlungspreis. Die gehaltenen Anlagen sind marktfähig und werden zum Marktpreis bewertet. Die periodische Veränderung des Bilanzwertes wird erfolgswirksam erfasst.

Aktien

Darunter fallen Beteiligungspapiere wie Aktien sowie vergleichbare Instrumente mit Beteiligungscharakter. Die gehaltenen Anlagen sind marktfähig und werden zum Marktpreis be­­wer­tet. Die periodische Veränderung des Bilanzwerts wird erfolgswirksam erfasst.

Alternative Kapitalanlagen

Die alternativen Kapitalanlagen (z.B. Venture Capital, Rohstoffe etc.) werden als separate Position geführt. Die gehaltenen Anlagen sind marktfähig und werden zum Marktpreis bewertet. Veränderungen dieser Werte werden periodisch erfasst und erfolgswirksam in der Bilanz berücksichtigt.

Kollektive Kapitalanlagen

Die kollektiven Kapitalanlagen (z.B. Aktienfonds, Immobilienfonds etc.) werden als separate Position geführt. Die gehaltenen Anlagen sind marktfähig und werden zum Marktpreis bewertet. Die periodische Veränderung des Bilanzwertes wird erfolgswirksam erfasst.

Derivate

Zu den Derivaten gehören Devisentermingeschäfte, Optionen, Futures sowie Zertifikate auf Aktienindizes. Diese Instrumente können in CHF sowie in verschiedenen Fremdwährungen gehalten werden. Derivate werden hauptsächlich zur Absicherung von Wechselkurs- und Marktpreisschwankungen eingesetzt, insbesondere zur Fremdwährungsabsicherung der drei Hauptwährungen (USD, EUR, GBP). Die Bewertung erfolgt zum aktuellen Marktwert auf Basis der jeweils aktuellen Kurse.

Beteiligungen

Die Beteiligungen beinhalten Anteilswerte an strategisch gehaltenen Gesellschaften. Diese Beteiligungen werden zum letzten bekannten anteiligen Eigenkapital bewertet (Equity-Methode). Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften werden zum letzten bekannten anteiligen Eigenkapital zuzüglich stille Reserven auf den Kapitalanlagen gemäss deren Bericht der Finanzlage bewertet.

Aktive latente Ertragssteuern

Die latenten Ertragssteuern basieren auf der bilanzorientierten Sichtweise und werden zum massgebenden Steuersatz berechnet.

Immaterielle Anlagen

Bei den immateriellen Anlagen wird zwischen eingekaufter Software und Projekten unterschieden. Diese werden im Rahmen der wirtschaftlichen ­Nutzungs­dauer linear abgeschrieben. Bei der eingekauften Software können Beträge über CHF 500 000.– aktiviert werden. Andernfalls werden die Kosten direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Projekte (Auftragsbestand, Kundenbeziehung und Technologie-IP) werden ab Einführung abgeschrieben und höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Diese Kosten müssen messbar und dem Projekt zuordenbar sein. Es können nur Projekte mit strategischem Charakter oder einem Investitionsvolumen von mehr als CHF 3 Mio. aktiviert werden.

Ein bezahlter Goodwill als Überschuss der Erwerbskosten über die neu bewerteten Nettoaktiven wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei einer Aktivierung weiterer Immateriellen Anlagen gilt die Nutzungsdauer analog den Projekten.

Nutzungsdauer je Anlageklasse:

  • 5 Jahre bei Projekten (in begründeten Fällen über 10 Jahre);
  • 3 Jahre bei Software

Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft und die Position entsprechend wertberichtigt.

Sachanlagen

Die aktivierten Sachanlagen werden im Rahmen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei den Mobilien und Einrichtungen können Anschaffungen sowie Sammelanschaffungen mit Beträgen über CHF 500 000.– aktiviert werden. Beträge unterhalb dieser Grenze werden direkt der Erfolgs­rechnung belastet.

Nutzungsdauer je Anlageklasse:

  • 5 Jahre bei Mobilien und Einrichtungen
  • 3 Jahre bei IT-Hardware
  • 3 Jahre bei Fahrzeugen

Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft und die Position entsprechend wertberichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Diese Position beinhaltet Ausgaben im Berichtsjahr, die als Aufwand dem nächsten Rechnungsjahr zu belasten sind, sowie Erträge des Berichtsjahres, die aber erst im nächsten Rechnungsjahr zu Einnahmen führen. In der Bilanz werden die entsprechenden aktiven Abgrenzungen bzw. Forderungen erfasst, die sich aufgrund von vertraglichen, reglementarischen oder gesetzlichen Grundlagen ergeben.

Forderungen

Die Bewertung der Forderungen gegenüber Dritten wie Ver­sicherungsnehmern, Versicherungsorganisationen, Agenten und Vermittlern, staatlichen Stellen sowie Übrigen erfolgt zum Nominalwert. Das Delkredere wird ­aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der erkennbaren Bonitätsrisiken bestimmt. Neben Einzelwert­berichti­gungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden Wertbeeinträchtigungen anhand statistischer Erhebungen über das Ausfall­risiko gebildet. Bei der Berechnung der notwendigen Wertberichtigung fliesst nebst der Fälligkeitsstruktur auch die Art der Forderung (Privatkunden, Firmenkunden, Kostenbeteiligung) in die ­Berech­­­­­­­­­nung mit ein. Die Annahmen beruhen auf den Erfahrungs­werten der Vorjahre. Unter der Annahme gleich bleibender Debitorenverluste wie in den Vorjahren wird ein Delkredere für die offenen Forderungen bis 180 Tage mit einem Satz von 0,25 Prozent gebildet. Für ältere Forderungen fliessen in den KVG-Gesellschaften die Auswirkungen des Art. 64a KVG je nach Kanton in die Berechnung des Delkredere mit ein. Dabei werden die Gesamttotale der Forderungen ins Verhältnis der eingeleiteten Betreibungs­begehren und der daraus resultierenden Verlustscheine gestellt.

Die Forderungen gegenüber Nahestehenden sind zum Nominalwert, unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen, bewertet.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände sowie Post- und Bankguthaben oder weitere geldnahe Werte. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten. Allfällige Wertbeeinträchtigungen werden entsprechend gebucht.

Eigenkapital

Beim Aktienkapital handelt es sich um den Nominalbetrag. Das Aktienkapital ist in 70 000 ordentliche Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1000.– aufgeteilt.

Unter den Kapitalreserven werden die den Nominalbetrag übersteigenden Zahlungen (Agio) verstanden.

Gewinnreserven sind erarbeitetes Eigenkapital in Form von zurückbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen aus vergangenen Geschäftsjahren.

Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung

Die Position der versicherungstechnischen Rückstellungen für eigene Rechnung umfasst Schaden- und Leistungsrückstellungen, Deckungskapitalien, Rückstellungen für Überschussbeteiligungen sowie übrige versicherungstechnische Rückstellungen.

Die Schaden- und Leistungsrückstellungen werden nach aufsichtsrechtlich anerkannten versicherungs­mathematischen Verfahren (wie z. B. Chain-Ladder) berechnet. Dabei werden für Anfalljahr und Abwicklungsjahr folgende Bestimmungsgrössen berück­sichtigt:

  • Behandlungsbeginnjahr versus Zahlungsjahr ­ für die Pflegeleistungen
  • Fallbeginnjahr versus Zahlungsjahr für Taggeldleistungen

Das Rentendeckungskapital wird nach den Rechnungsgrundlagen gemäss Art. 108 UVV berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Rente ohne ­Teuerungszulagen. Bei passiver Mitversicherung wird unser von der führenden Gesellschaft gemel­deter Anteil am individuellen Deckungskapital übernommen.

Im Kollektivkrankentaggeld werden für die Verträge, welche Vereinbarungen über Überschussbeteiligungen beinhalten, Rückstellungen für Überschussbeteiligungen gebildet. Sie werden als Erwartungswert der nach dem Bilanzstichtag zur Auszahlung kommenden Überschussbeteiligungen für die bis zum Bilanzstichtag aktiven, überschussberechtigten Verträge ermittelt. Die Schätzung der Rückstellungen für Überschussbeteiligungen berücksichtigt den zum Bilanzstichtag aktiven Bestand und die empirische Schadenerfahrung.

Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellun­gen beinhalten weitere aktuarielle Rückstellungen, welche gemäss dem gültigen und genehmigten Geschäftsplan bewertet werden. Die Alterungsrückstellungen werden gebildet, um die steigenden Kosten eines älter werdenden Versichertenbestandes zukünftig finanzieren zu können.

Versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen

Die Sicherheits- und Schwankungsrückstellungen werden für Volatilitäten der versicherungstechnischen Rückstellungen gebildet. Die Schwankungsrückstellungen werden verwendet, um nicht vorhersehbare, hohe Leistungskosten zu decken oder um unerwartete Unterdeckungen der Schaden- und Leistungsrückstellungen sowie der Alterungsrückstellungen auszugleichen. Es werden jährlich ein Zielwert sowie ein Maximalbetrag pro Produkt berechnet. Beide Werte entsprechen dem «Expected Shortfall» der zugrunde liegenden Risiken.

Nicht versicherungstechnische Rückstellungen

Wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist, wird für rechtliche und faktische Verpflichtungen auf einem Ereignis in der Vergangenheit eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit und des wirtschaftlichen Risikos bestimmt. Übt der Faktor Zeit einen wesent­lichen Einfluss aus, ist der Rückstellungsbedarf zu diskontieren. Die Rückstellungen werden jährlich neu beurteilt.

Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen

Die Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen bilden die langfristigen Volatilitäten des Kapitalmarkts ab. Die Rückstellungen bemessen sich am Gesamtportfolio und werden jedes Jahr überprüft. Die Zielrückstellungen sowie Bandbreite für Risiken in den Kapitalanlagen werden nach analytischem Modell (Normalverteilung) anhand der Sensitivitäten in den Kapitalanlagen berechnet.

  • die untere Bandbreite mit einem Sicherheits­niveau von 99,0 Prozent
  • die Ziel-Rückstellung mit Helsana-intern definiertem Sicherheitsniveau von 99,5 Prozent (KVG-Gesellschaften) und 99,75 Prozent (übrige Gesellschaften) analog des durch den Verwaltungsrat genehmigten Risikoappetits
  • die obere Bandbreite mit einem Sicherheitsniveau von 99,9 Prozent

Falls die Kapitalanlagen in der Berichtsperiode überdurchschnittlich grosse Wertverluste erfahren, können zu­sätzlich die Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen erfolgswirksam ganz oder teilweise aufgelöst werden. Falls die Kapitalanlagen in der Berichtsperiode überdurchschnittlich grosse Wertgewinne erfahren, können zusätzlich die Rück­­stellungen für Risiken in den Kapitalanlagen erfolgs­­wirksam ganz oder teilweise auf den ­Ziel­­­wert erhöht werden.

Passive Rechnungsabgrenzungen

Diese Position beinhaltet Abgrenzungen für Einnahmen im Berichtsjahr, die als Ertrag dem nächsten Rechnungsjahr gutzuschreiben sind, und Aufwände des Berichtsjahres, die erst im nächsten Rechnungsjahr bezahlt werden. In der Bilanz werden die entsprechenden passiven Abgrenzungen bzw. Verbindlichkeiten erfasst, die sich aufgrund von vertraglichen, reglementarischen oder gesetzlichen Grundlagen ergeben.

Verbindlichkeiten

Bei dieser Position handelt es sich vornehmlich um Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern bzw. Leistungs­erbringern sowie um vorausfakturierte Prämien. Ebenfalls werden unter dieser Position Passivdar­lehen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Nominalbetrag bilanziert.