3. Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat zeichnet für die strategische Führung der Helsana-Gruppe verantwortlich. An der Generalversammlung der Helsana-Gruppe vom 26. Mai 2023 wählte das Aktionariat Reto Egloff neu in den Verwaltungsrat. Er trat die Nachfolge von Severin Moser an.
Der Verwaltungsrat der Helsana-Gruppe setzt sich aus einem Präsidenten und acht Mitgliedern zusammen, die alle nicht-exekutive Mitglieder des Gremiums sind. Keines der Mitglieder gehörte in den letzten drei Geschäftsjahren der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft von Helsana an. Die Mitglieder stehen zudem in keinen geschäftlichen Beziehungen zur Helsana-Gruppe und deren Gesellschaften, die sie in ihrer Tätigkeit als Verwaltungsrat beeinflussen würden.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates jeweils einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mandatsdauer ist auf 16 Jahre beschränkt. Nähere Angaben zum Präsidenten und zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates finden Sie unter helsana.ch/vr.
3.1 Interne Organisation des Verwaltungsrates
Die Organisation des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung ist im Organisationsreglement festgehalten. Dieses regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates, seiner Ausschüsse, der Internen Revision und der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung.
Der Verwaltungsrat verantwortet die oberste Leitung der Helsana-Gruppe. Vier ständige Verwaltungsratsausschüsse unterstützen die Arbeit des Verwaltungsrates, u. a. zur Koordination, Stellungnahme und Vorbereitung seiner Beschlüsse. Sie können bei besonderen Aufgaben durch zusätzliche Fachausschüsse ergänzt werden. Der Verwaltungsrat tagt mindestens viermal jährlich – in Abhängigkeit der Geschäfte auch häufiger. Im Berichtsjahr 2023 kam der Verwaltungsrat 6 mal zusammen.
Vier ständige Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Verwaltungsrates:
Geschäfts-, Entschädigungs- und Nominationsausschuss
Zusammensetzung
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Prof. Dr. med. Dr. iur. Thomas D. Szucs
(Vorsitzender)
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Dr. iur. Lorenz Hirt
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Dr. sc. techn. Benedikt Koch
Pflichten und Kompetenzen
Der Geschäfts-, Entschädigungs- und Nominationsausschuss koordiniert sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten und bereitet die Themen vor, die vom Verwaltungsrat zu behandeln sind. Zudem bereitet das Gremium die Vergütungen der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Verwaltungsrates vor.
(9 Sitzungen im Jahr 2023)
Audit- und Risk-Management-Ausschuss
Zusammensetzung
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Joachim Masur
(Vorsitzender)
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Dr. iur. Nina Arquint
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Prof. Dr. oec. Michèle F. Sutter-Rüdisser
(bis GV 2023)
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Reto Egloff
(ab GV 2023)
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Dr. iur. Lorenz Hirt
(ab GV 2023)
Pflichten und Kompetenzen
Der Audit- und Risk-Management-Ausschuss unterzieht sämtliche Fragen der Rechnungslegung, Prüfung und Berichterstattung einer Vorprüfung und bereitet sie für die Behandlung im Verwaltungsrat vor. Ferner berichtet der Ausschuss über die Arbeit und den Bericht der externen Revisionsstelle und der internen Revision wie auch zur Situation im Risikomanagement und des Internen Kontrollsystem (IKS). Die Wahl des Leiters Interne Revision sowie die Koordination der Prüfpläne von interner und externer Revision unterliegen ebenfalls den Pflichten des Audit- und Risk-Management-Ausschusses.
(5 Sitzungen im Jahr 2023)
Anlage-Ausschuss
Zusammensetzung
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Prof. Dr. med. Dr. iur. Thomas D. Szucs
(Vorsitzender)
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Yves Cuendet
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Prof. Dr. oec. Michèle F. Sutter-Rüdisser
(ab GV 2023)
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Severin Moser
(bis GV 2023)
Pflichten und Kompetenzen
In den Aufgabenbereich des Anlage-Ausschusses gehören unter anderem die Vorprüfung und die Stellungnahme zuhanden des Verwaltungsrates zur Berichterstattung über das Anlagevermögen in den Quartals- und Jahresberichten, zum Value-at-Risk-Wert, zur Anlagestrategie sowie zu den Anlagegeschäften, die in die Kompetenz des Verwaltungsrates fallen.
(4 Sitzungen im Jahr 2023)
Digitalisierungs-Ausschuss
Zusammensetzung
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Prof. Dr. oec. Sita Mazumder
(Vorsitzende, ab GV 2023)
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Severin Moser
(Vorsitzender, bis GV 2023)
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Prof. Dr. med. Dr. iur. Thomas D. Szucs
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Dr. sc. techn. Benedikt Koch
(ab GV 2023)
Pflichten und Kompetenzen
Der Digitalisierungs-Ausschuss ist mit der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie der Helsana-Gruppe zuhanden des Verwaltungsrates beauftragt. Das Ziel seiner Arbeit ist die Förderung der «digitalen Maturität» und Sicherstellung der nachhaltigen Entwicklung der Helsana-Gruppe in Bezug auf die Digitalisierung.
(5 Sitzungen im Jahr 2023)
3.2 Interne Revision
Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Arbeit und erbringt unabhängige Prüfungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem (IKS) und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie koordiniert ihre Arbeit mit der externen Revisionsstelle sowie den internen Assurance-Funktionen. Die Interne Revision verfolgt in ihrer Arbeit einen risikobasierten Ansatz. Die Interne Revision ist der oder dem Vorsitzenden des Audit- und Risk-Management-Ausschusses unterstellt und berichtet quartalsweise dem Verwaltungsrat.