2. Konsolidierungs- und Rechnungslegungsgrundsätze
Allgemeines
Die konsolidierte Jahresrechnung 2019 wird unter Einhaltung der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View). Die Swiss GAAP FER stellen ein Gesamtwerk dar. Es sind alle relevanten Fachempfehlungen anzuwenden.
Swiss GAAP FER 41 trat per 1.1.2012 für die Einzelabschlüsse der KVG-Krankenversicherer in Kraft. Die Helsana-Gruppe wendet Swiss GAAP FER 30 (Konsolidierung) in Anlehnung an Swiss GAAP FER 41 seit dem Geschäftsjahr 2015 an. Die Anwendung der Swiss GAAP FER erfolgt freiwillig.
Konsolidierungskreis
In die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen sind alle Unternehmen, die durch Helsana direkt oder indirekt kontrolliert werden. Kontrolle bedeutet die Möglichkeit der massgebenden Beeinflussung der finanziellen und operativen Geschäftstätigkeiten, um daraus entsprechenden Nutzen ziehen zu können. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn Helsana direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte einer Gesellschaft besitzt. Im Laufe des Berichtsjahres erworbene Gesellschaften werden ab dem Datum der Übergabe der Kontrolle der Geschäftstätigkeiten an Helsana und alle veräusserten Gesellschaften bis zum Veräusserungsdatum in die Konzernrechnung einbezogen respektive ausgeschlossen.
Änderung Konsolidierungskreis
Im Berichtsjahr fand keine Änderung des Konsolidierungskreises statt.
Rundungsdifferenzen
Sämtliche Beträge werden in der Jahresrechnung in Tausend CHF gerundet ausgewiesen. Als Konsequenz kann in einzelnen Fällen die Addition von gerundeten Beträgen zu einer Abweichung vom ausgewiesenen gerundeten Total führen.
2.1 Konsolidierungsmethode
Vollkonsolidierung
Der Einbezug der Gesellschaften erfolgt nach der Methode der Vollkonsolidierung. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der angelsächsischen Methode (Purchase-Methode). Aktiven und Fremdkapital von erworbenen Gesellschaften werden auf den Zeitpunkt des Kontrollwechsels nach Grundsätzen der Helsana-Gruppe neu bewertet; Mehr- und Minderwerte werden den betreffenden Bilanzpositionen zugeordnet, und die verbleibende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der Gruppe ermittelten Eigenkapital, d.h. der Goodwill, wird über fünf Jahre oder im Jahr der Konsolidierung voll abgeschrieben. Allfällige Beteiligungen von Dritten an voll konsolidierten Gesellschaften werden als Minderheiten am Eigenkapital und am Erfolg separat ausgewiesen.
Equity-Methode
Gesellschaften, an denen Helsana zwischen 20 und 50 Prozent beteiligt ist, werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital bilanziert.
Konsolidierungsstichtag
Abschlussstichtag für alle einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Datum der Unterzeichnung durch das zuständige Organ (4.2.2020) sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
Gruppeninterne Beziehungen
Alle gruppeninternen Transaktionen, Beziehungen und Zwischengewinne werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
2.2 Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven.
Fremdwährungen
Die Umrechnungen von Fremdwährungspositionen erfolgen zu aktuellen Kursen am Jahresende.
Es wurden folgende Wechselkurse verwendet:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 |
Einheit/Währung | Kurs | Kurs |
| | |
1 EUR | 1,08550 | 1,12651 |
1 GBP | 1,27613 | 1,25356 |
1 USD | 0,96765 | 0,98421 |
100 JPY | 0,89072 | 0,89442 |
1 CAD | 0,74344 | 0,72209 |
1 AUD | 0,67873 | 0,69438 |
Kapitalanlagen
Immobilien
Immobilien beinhalten sowohl Anlageliegenschaften wie auch selbst genutzte Liegenschaften und sind zu aktuellen Verkehrswerten bilanziert. Die Verkehrswerte werden mindestens alle drei Jahre durch eine unabhängige Beraterfirma geschätzt. In den Zwischenjahren werden die Werte mittels der Discounted-Cash-Flow-Methode oder einer anderen anerkannten Methode ermittelt.
Obligationen und Obligationenfonds
Die festverzinslichen Wertpapiere werden bei Zins- und Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners nach der Kostenamortisationsmethode bilanziert. Die periodische Veränderung des Bilanzwertes wird erfolgswirksam erfasst. Bestehen begründete Zweifel an der Zinszahlungs- und Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners, erfolgt die Bewertung des festverzinslichen Wertpapiers zu aktuellen Werten. Bei Anlagen in ähnliche Titel ohne feste Laufzeit (z.B. Obligationenfonds) oder ohne fest definierten Rückzahlungspreis erfolgt die Bewertung zum Marktwert.
Aktien
Darunter fallen Beteiligungspapiere wie Aktien und weitere ähnliche Papiere. Die gehaltenen Anlagen sind marktfähig und werden zum Marktpreis bewertet. Die periodische Veränderung des Bilanzwerts wird erfolgswirksam erfasst. Allfällige Wertbeeinträchtigungen werden entsprechend gebucht.
Kollektive Kapitalanlagen
Die kollektiven Kapitalanlagen (Aktienfonds, Alternative Anlagen, Immobilienfonds usw.) werden als separate Position geführt. Die Bewertung erfolgt zu aktuellen Werten. Die periodische Veränderung des Bilanzwerts wird erfolgswirksam erfasst.
Devisentermingeschäfte
Zu den Derivaten gehören Devisentermin- und Optionskontrakte, Zertifikate auf Aktienindices sowie Futures. Die Devisentermingeschäfte dienen zur Absicherung von Wechselkurs- bzw. Marktpreisschwankungen und werden zu Marktwerten bewertet.
Beteiligungen
Die Beteiligungen beinhalten Anteilswerte an strategisch gehaltenen Gesellschaften. Diese Beteiligungen werden zum letzten bekannten anteiligen Eigenkapital bewertet (Equity-Methode) oder zum Anschaffungswert.
Darlehen und Hypothekardarlehen
Darlehen und Hypothekardarlehen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserve
Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserve werden, sofern sie keinem Verwendungsverzicht unterliegen, zum Nominalwert aktiviert und bei Verwendung entsprechend dem Personalaufwand belastet. Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft und die Position bei Bedarf wertberichtigt.
Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten sowie Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Kapitalanlagen und Flüssige Mittel der Sparten KVG, VVG und UVG mit Ausnahme der Beteiligungen, der Darlehen und Hypothekardarlehen sowie der Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven sind als gebundenes Vermögen deklariert.
Immaterielle Anlagen
Bei den immateriellen Anlagen wird zwischen eingekaufter Software und Projekten unterschieden. Diese werden im Rahmen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei der eingekauften Software werden Beträge unter CHF 5000.– direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Projekte werden ab Einführung in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahren, in begründeten Fällen höchstens über 10 Jahre, abgeschrieben. Sie müssen über mehrere Jahre einen Nutzen bringen. Sie werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Diese Kosten müssen messbar und dem Projekt zuordenbar sein. Es können nur Projekte aktiviert werden, die über einen strategischen Charakter verfügen oder ein Investitionsvolumen von CHF 3 Mio. überschreiten.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden im Rahmen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei den Mobilien und Einrichtungen werden Anschaffungen sowie Sammelanschaffungen mit Beträgen über CHF 5000.– aktiviert. Beträge unterhalb dieser Grenze werden direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Nutzungsdauer je Anlageklasse:
- 5 Jahre bei Mobilien und Einrichtungen
- 3 Jahre bei IT-Hardware
- 3 Jahre bei Fahrzeugen
Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft und die Position entsprechend wertberichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Diese Position beinhaltet Ausgaben im Berichtsjahr, die als Aufwand dem nächsten Rechnungsjahr zu belasten sind, sowie Erträge des Berichtsjahres, die aber erst im nächsten Rechnungsjahr zu Einnahmen führen.
Forderungen
Die Bewertung der Forderungen gegenüber Dritten wie Versicherungsnehmern, Versicherungsorganisationen, Agenten und Vermittlern, staatlichen Stellen sowie Übrigen erfolgt zum Nominalwert. Das Delkredere wird aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der erkennbaren Bonitätsrisiken bestimmt. Neben Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden Wertbeeinträchtigungen anhand statistischer Erhebungen über das Ausfallrisiko gebildet. Bei der Berechnung der notwendigen Wertberichtigung fliesst nebst der Fälligkeitsstruktur auch die Art der Forderung (Privatkunden, Firmenkunden, Kostenbeteiligung) in die Berechnung mit ein. Die Annahmen beruhen auf den Erfahrungswerten der Vorjahre. Unter der Annahme gleich bleibender Debitorenverluste wie in den Vorjahren wird ein Delkredere für die offenen Forderungen bis 180 Tage mit einem Satz von 0,25 Prozent gebildet. Für ältere Forderungen fliessen in den KVG-Gesellschaften die Auswirkungen des Art. 64a KVG je nach Kanton in die Berechnung des Delkredere mit ein. Dabei werden die Gesamttotale der Forderungen ins Verhältnis der eingeleiteten Betreibungsbegehren und der daraus resultierenden Verlustscheine gestellt.
Die Forderungen gegenüber Nahestehenden sind zum Nominalwert, unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen, bewertet.
Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände sowie Post- und Bankguthaben. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten. Allfällige Wertbeeinträchtigungen werden entsprechend gebucht.
Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung
Die Position der versicherungstechnischen Rückstellungen für eigene Rechnung umfasst Schaden- und Leistungsrückstellungen, Deckungskapitalien, Rückstellungen für Überschussbeteiligungen, versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen sowie übrige versicherungstechnische Rückstellungen.
Die Schaden- und Leistungsrückstellungen werden nach aufsichtsrechtlich anerkannten versicherungs mathematischen Verfahren (wie z. B. Chain-Ladder) berechnet. Dabei werden für Anfalljahr und Abwicklungsjahr folgende Bestimmungsgrössen berücksichtigt:
- Behandlungsbeginnjahr versus Zahlungsjahr für die Pflegeleistungen
- Fallbeginnjahr versus Zahlungsjahr für Taggeldleistungen
Das Rentendeckungskapital wird nach den Rechnungsgrundlagen gemäss Art. 108 UVV berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Rente ohne Teuerungszulagen. Bei passiver Mitversicherung wird unser von der führenden Gesellschaft gemeldeter Anteil am individuellen Deckungskapital übernommen.
Im Kollektivkrankentaggeld werden für die Verträge, welche Vereinbarungen über Überschussbeteiligungen beinhalten, Rückstellungen für Überschussbeteiligungen gebildet. Sie werden als Erwartungswert der nach dem Bilanzstichtag zur Auszahlung kommenden Überschussbeteiligungen für die bis zum Bilanzstichtag aktiven, überschussberechtigten Verträge ermittelt. Die Schätzung der Rückstellungen für Überschussbeteiligungen berücksichtigt den zum Bilanzstichtag aktiven Bestand und die empirische Schadenerfahrung.
Die Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen schützen die Kapitalbasis vor den Effekten ungewöhnlicher Schwankungen des versicherungstechnischen Resultats. Sie werden nach Massgabe des versicherungstechnischen Erfolgs dotiert. Der Maximalbetrag ergibt sich aus der Differenz des Expected Shortfalls zum Niveau α und dem Erwartungswert. α beträgt 95% für die Langzeitpflegeversicherung. Für die weiteren Produktegruppen wird α auf 90% festgelegt. Die untere Grenze ist null.
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten weitere aktuarielle Rückstellungen, welche gemäss dem gültigen und genehmigten Geschäftsplan bewertet werden.
Nicht versicherungstechnische Rückstellungen
Wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist, wird für rechtliche und faktische Verpflichtungen auf einem Ereignis in der Vergangenheit eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wird aufgrund einer Analyse des jeweiligen Ereignisses in der Vergangenheit und des wirtschaftlichen Risikos bestimmt. Übt der Faktor Zeit einen wesentlichen Einfluss aus, ist der Rückstellungsbedarf zu diskontieren. Die Rückstellungen werden jährlich neu beurteilt.
Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen
Die Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen bilden die langfristigen Volatilitäten des Kapitalmarkts ab. Die Rückstellungen bemessen sich am Gesamtportfolio und werden jedes Jahr überprüft. Die Zielrückstellungen sowie Bandbreite für Risiken in den Kapitalanlagen werden nach analytischem Modell (Normalverteilung) anhand der Sensitivitäten in den Kapitalanlagen berechnet.
- die untere Bandbreite mit einem Sicherheitsniveau von 99,0%
- die Ziel-Rückstellung mit Helsana-intern definiertem Sicherheitsniveau von 99,5% (KVG-Gesellschaften) und 99,75% (übrige Gesellschaften) analog des durch den Verwaltungsrat genehmigten Risikoappetits
- die obere Bandbreite mit einem Sicherheitsniveau von 99,9%
Falls die Kapitalanlagen in der Berichtsperiode überdurchschnittlich grosse Wertverluste erfahren, können zusätzlich die Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen erfolgswirksam ganz oder teilweise aufgelöst werden. Falls die Kapitalanlagen in der Berichtsperiode überdurchschnittlich grosse Wertgewinne erfahren, können zusätzlich die Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen erfolgswirksam ganz oder teilweise auf den Zielwert erhöht werden.
Passive Rechnungsabgrenzungen
Diese Position beinhaltet Abgrenzungen für Einnahmen im Berichtsjahr, die als Ertrag dem nächsten Rechnungsjahr gutzuschreiben sind, und Aufwände des Berichtsjahres, die erst im nächsten Rechnungsjahr bezahlt werden.
Verbindlichkeiten
Bei dieser Position handelt es sich vornehmlich um Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern bzw. Leistungserbringern sowie um vorausfakturierte Prämien. Ebenfalls werden unter dieser Position Passivdarlehen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Nominalbetrag bilanziert.