12. Nicht versicherungstechnische Rückstellungen
1 Die Restrukturierungsrückstellungen beinhalten die Kosten der beschlossenen organisatorischen Veränderungen im Kostensenkungsprogramm.
2 Unter Personal/Makler sind die Rückstellungen für Ferien- und Überzeitansprüche sowie Prämien des Personals und Maklergebühren enthalten.
3 Unter den Prozessrisiken sind Nachlinzenzierungsforderungen enthalten. Die allfälligen Auszahlungen wurden entsprechend zurückgestellt.
4 Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Einschränkung bei der Vergabe von Rabatten verfügt. Die allfällige Ausgleichszahlung an Einzelversicherte wurde im 2017 konservativ mit CHF 65 Mio. zurückgestellt.